Immobilien geerbt? Warum eine professionelle Immobilienbewertung im Erbfall entscheidend ist
- woerner-tobias
- 28. Juli
- 1 Min. Lesezeit

Sie haben eine Immobilie geerbt und stehen nun vor der Frage, was sie wert ist? Ob zur Aufteilung unter Erben, für die Erbschaftssteuer oder für einen möglichen Verkauf: Eine fundierte Immobilienbewertung im Erbfall ist unverzichtbar. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum ein Verkehrswertgutachten Klarheit schafft – und wie wir Sie dabei professionell unterstützen.
Warum eine Immobilienbewertung im Erbfall sinnvoll ist
Eine Immobilie zu erben, ist oft mit emotionalen und finanziellen Herausforderungen verbunden. Neben der Frage „Was tun mit dem geerbten Haus?“ stehen oft komplexe steuerliche und rechtliche Themen im Raum.
Eine sachverständige Wertermittlung hilft Ihnen dabei,
den Verkehrswert der Immobilie objektiv zu bestimmen
eine gerechte Aufteilung unter Miterben zu ermöglichen
die Erbschaftssteuer ggf. zu reduzieren
eine fundierte Grundlage für Verkauf oder Selbstnutzung zu schaffen
Wann brauche ich ein Verkehrswertgutachten?
Ein Gutachten ist besonders relevant, wenn:
die Immobilie in die Erbmasse eingeht und mehrere Erben beteiligt sind
der vom Finanzamt angesetzte Wert zu hoch erscheint
Sie die Immobilie verkaufen oder vermieten wollen
es zu Unstimmigkeiten unter den Erben kommt
Was macht ein professionelles Gutachten aus?
Als zertifiziertes Sachverständigenbüro (DIN EN ISO/IEC 17024) bewerten wir Ihre Immobilie neutral, marktgerecht und rechtssicher. Unsere Gutachten sind:
gerichts- und finanzamtstauglich
transparent nachvollziehbar
verständlich auch für Laien
individuell auf den Bewertungsanlass zugeschnitten
Unser Angebot für Erben und Erbengemeinschaften
Wir begleiten Sie zuverlässig durch den Bewertungsprozess – vom Erstgespräch bis zur fertigen Dokumentation. Dabei berücksichtigen wir alle wertrelevanten Merkmale wie Zustand, Lage, rechtliche Rahmenbedingungen und Marktumfeld.
Sie erhalten innerhalb weniger Tage ein belastbares Verkehrswertgutachten – inklusive persönlicher Rücksprache.
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